Schiedsrichter Helmut Fleischer (Siegmertshausen) hatte dem DFB-Kontrollausschuss erklärt, beide Vorgänge nicht gesehen zu haben, so dass das Gremium Ermittlungen aufnehmen konnte. Nach Angaben des Kontrollausschuss-Vorsitzenden Anton Nachreiner können zielgerichtete Ellenbogenschläge, insbesondere gegen den Kopf beziehungsweise das Gesicht eines Gegenspielers, nach ständiger Rechtsprechung der DFB-Rechtsinstanzen nachträglich bestraft werden.
Dabei verwies er darauf, dass im Spiel 1899 Hoffenheim gegen Bayern München am 8. August ein Foul von Marc van Bommel gegen den Hoffenheimer Isaac Vorsah "grundsätzlich von der Rechtsprechung nicht als krass sportwidrig" betrachtet worden sei.
WARUM NICHT!?!*
* Aggressive Leader, A.d.R.
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